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Bis zum 31.12.2009 hat die Gemeinde Westerdeichstrich auf die Erhebung einer Kurabgabe verzichtet. Ab 01.01.2010 hat die Gemeinde Westerdeichstrich das bisherige Verfahren zur Kurabgabe durch eine neue Satzung über die Erhebung von Kurabgaben geändert.

Nunmehr haben alle „ortsfremden“ Personen, die die Möglichkeit zur Benutzung der Erholungseinrichtungen (z. B. öffentliche Einrichtungen, Strände) haben und sich in der Gemeinde Westerdeichstrich aufhalten, eine Kurabgabe von 1,00 € pro Tag in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September jeden Jahres und in der übrigen Zeit von 0,50 € pro Tag zu zahlen.

Freigestellt von der Kurabgabe sind u. a.

1.    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters

2.    Andere Personen, die nicht in der Lage sind oder nachweislich nicht bereit sind, die Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Von uns erhalten Sie weiterhin für zahlungspflichtige Personen eine Gästekarte.

Die Kurabgabe stellen wir unseren Gästen zusätzlich zu den Übernachtungskosten in Rechnung. Wir sind verpflichtet, die eingezogene Kurabgabe an die Gemeinde Westerdeichstrich weiterzuleiten.

Mit der Gästekarte haben Sie freien Zutritt zum Badestrand in Westerdeichstrich, aber auch die Möglichkeit jeden Badestrand an den Nordsee- und Ostseeküsten Schleswig-Holsteins (außer Sylt) einmalig kostenlos besuchen. Des Weiteren gibt es Eintrittsvergünstigungen in der „Dünentherme“ in St. Peter-Ording und im „Multimar Wattforum“ in Tönning. Auch ist die Gästekarte den Karten für Büsum und Büsumer Deichhausen gleichgestellt und erlaubt für die Zeit der Gültigkeit freien Zutritt zu diesen Badestränden. Außerdem ermöglicht die Gästekarte in Büsum den vergünstigten Eintritt in das „Piratenmeer“ sowie bei Veranstaltungen und die Anerkennung bei Kuranwendungen.

Wir haben einen Teil aus der Satzung übernommen. Die Satzung liegt in den Appartements aus und kann eingesehen werden.


Wolfgang und Birgit Rusteberg | stinteck.buesum@wrusteberg.de